UG gründen und selbstständig machenSeit 2009 betreiben wir die Double Tree UG und können die UG als Rechtsform insbesondere Gründern nach wie vor absolut empfehlen. Die UG, auch Mini-GmbH oder 1-Euro GmbH genannt, wurde 2008 von der Bundesregierung geschaffen, um Unternehmensgründungen zu erleichtern, aber auch als Reaktion auf die englische Rechtform der Ltd.. Damit wollte der Staat vermeiden, dass deutsche Gründer, die sich keine GmbH leisten konnten oder wollten, ihren Sitz direkt nach Großbritannien verlegten. Die Vorteile eine UG zu gründen liegen daher insbesondere im geringen Kapitalbedarf, der Risikodeckelung und der schnellen und unbürokratischen UG Gründung.

UG gründen Prozess

Zum UG gründen gehen Sie wie folgt vor:

  • Vereinbaren Sie einen Termin bei einem Notar in Ihrem Ort (für eine Empfehlung für einen guten Notar in Hamburg, können Sie uns gern kontaktieren)
  • Ein guter Notar wird Ihnen sagen, dass Sie eine UG mit einem Mindeststammkapital von 1.000€ gründen sollten. Zum einen wirkt dies seriöser als das geforderte Mindesteigenkapital von nur einem Euro. Zum anderen hat es aber auch praktische Gründe, denn durch die UG Gründung entstehen Kosten von rund 500€ und die sollten natürlich aus dem Firmenvermögen  bedient werden können.
  • Nach dem Notartermin eröffnen Sie ein Firmenkonto bei der Bank Ihres Vertrauens und zahlen das mit dem Notar vereinbarte Stammkapital ein. Als Geschäftskonto können wir Ihnen zum Beispiel das günstige Angebot unseres Partners HypoVereinsbank empfehlen.
  • Wenn das Geschäftskonto mit der Stammeinlage eingerichtet ist, senden Sie einen Kontoauszug an Ihren Notar und dieser veranlasst die Eintragung Ihrer UG im Handelsregister.
  • Sobald Sie die Handelsregisternummer haben können Sie beim Finanzamt Ihre Umsatzsteuernummer beantragen.
  • Vom Notar und vom Handelsregister erhalten Sie abschließend jeweils eine Rechnung von insgesamt rund 500€.

Vorsicht vor falschen Rechnungen nach dem UG gründen

ACHTUNG: Es gibt eine unsägliche Schar von Unternehmen, die Ihnen in den Tagen nach der Handelsregistereintragung eine Rechnung für Eintragungen in ein „was auch immer für ein Register“ senden. Das sind Abzockfallen und es ist ein Unding das die Regierung diesen Täuschungsversuchen keinen Einhalt gebietet. Fallen Sie nicht auf diese teilweise sehr gut gemachten Schreiben rein! Fragen Sie Ihren Notar daher, woran Sie die einzige Rechnung erkennen, die Sie für die Eintragung ins Handelsregister begleichen müssen.

UG Berichtspflichten

  • Eine UG ist eine Unterform der GmbH und muss wie alle Kapitalgesellschaften ihre Bilanz und Ihre GuV Rechnung jährlich im Unternehmensregister veröffentlichen.
  • Darüber hinaus muss die UG regelmäßig eine Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanzamt senden. In welchen Intervallen diese Umsatzsteuervoranmeldung erfolgen muss, hängt von der Umsatzhöhe ihrer UG ab.

UG gründen und Handelskammer

Für Fragen zum UG gründen steht Ihnen sicherlich auch gerne Ihre örtliche Handelskammer zur Verfügung.

Wenn Sie nach Ihrer Firmengründung schnell und kompakt insbesondere Ihre Online Marketing Fähigkeiten verbessern möchten, bieten wir Ihnen regelmäßige Seminare in Hamburg, Berlin, Köln und Frankfurt. In jedem Fall viel Erfolg und alles Gute beim selbstständig machen!