Wie Herr Konz (Autor des Werkes 1000 ganz legale Steuertricks) auf Seite 247 in der Ausgabe von 2015 beschreibt, kann prinzipiell jeder Angestellte Fortbildungskosten für eine regelmäßige, selbstorganisierte Fortbildung in der Freizeit steuerlich ansetzen. Finden Sie nachfolgend eine Vorlage, um eine solche regelmäßige selbstorganisierte Fortbildung beim Finanzamt nachzuweisen:
Regelmäßige selbstorganisierte Fortbildungen zum Thema Online Marketing
Zweck: Kontinuierlicher Erfahrungsaustausch und gegenseitige Schulung, um die Chancen der Digitalisierung zu nutzen und erfolgreich online neue Kunden zu gewinnen.
Dauer: 4 – 7 Stunden
Ort: SkillDay Weiterbildungen / Hamburg
Schulungsinhalte:
- Austausch zum Aufbau von Businesswebseiten / Landingpages mit dem Content Management System WordPress
- Online Marketing Tools Training: Google Adwords, Google Analytics, Google Search Console, Facebook Ads, Webanalyse
- Entwicklung von Marketingideen
- Businessplanung, Customer Lifetime Value Berechnung
- Austausch zu Erfahrungen mit Online Marketing Methoden, Konzepten und neuer Fachliteratur
Teilnehmer:
- C. H., Geschäftsführer XXX GmbH, Bremen
- W. O. Head of Mergers & Acquisitions XXX AG, Hamburg
- A. B. , Geschäftsführerin XXX GmbH, Hannover
Anzahl: In 2015 habe ich an insgesamt 5 Fortbildungen teilgenommen.
Durchschnittliche einfache Entfernung Köln – Hamburg: 476,6km (3 Fahrten über Hannover (A7) und 2 Fahren über Bremen (A1)
Gesamtentfernung: 5 Fahrten Hin- und Rückweg: 5 x 476,6km x 2 = 4.766km
Aufwendungen: 4.766 x 0,3€ = 1.430€