Weiterbildung steuerlich absetzen

Sie können Ihre SkillDay Seminare in Hamburg, München, Berlin, Frankfurt und Köln als Weiterbildung steuerlich absetzen

SkillDay bietet Ihnen regelmäßige Weiterbildungsmöglichkeiten in Hamburg, Berlin, Köln, Frankfurt und München. Alle unsere Seminare können Sie als Fortbildung steuerlich absetzen, denn Sie dienen grundsätzlich dem Erhalt, der Erweiterung und der Entwicklung Ihrer beruflichen Fähigkeiten in der heutigen Zeit. Unsere Mission ist es universell relevante Fähigkeiten zu stärken, die in jedem Beruf und jeder Branche nützlich sind. So können Sie zum Beispiel mit einer kompakten Excel Schulung in Hamburg endlich viel Zeit im Umgang mit Daten jeder Art gewinnen. Oder Sie möchten verstehen, wie Sie online neue Kunden oder Anfragen von Headhuntern für einen besseren Job erhalten können, dann ist unser Online Marketing Seminar in Hamburg sicher wertvoll für Sie. Natürlich braucht heutzutage jeder eine Website, die man selbstständig und unabhängig betreuen kann, und die über Google gefunden wird. Für diesen Zweck ist unser regelmäßiges WordPress Seminar garantiert die optimale Schulung.

Welche Fortbildungskosten Sie absetzen können

  • Teilnahmegebühr für Seminare
  • Aufwendungen für Schulungsunterlagen und Fachliteratur
  • Die Fahrkosten für Hin- und Rückfahrt (bei Verwendung eines PKW 0,30€ je gefahrenen Kilometer)
  • Unterkunftskosten in tatsächlicher Höhe (bewahren Sie die Belege Ihrer Hotels auf)
  • Verpflegungsmehraufwand: Bei eintägigen Fortbildungen 12€ ab einer Abwesenheit von 8 Stunden. Bei mehrtägigen Fortbildungen je 12€ für den An- und Abreisetag sowie 24€ für die Zwischentage

Was gibt es zu beachten, damit Sie Ihre Weiterbildung steuerlich absetzen können?

Gemäß der Steuerrechtssprechung können Weiterbildungen als Fortbildungskosten angesetzt werden. Voraussetzung für die Anerkennung einer Weiterbildung als Fortbildung ist, dass sie dazu dient den Anforderungen in einem bereits ausgeübten Beruf gerecht zu werden oder das der Teilnehmer durch die Fortbildung für höhere Aufgaben weiterqualifiziert wird. Aufgrund des direkten Zusammenhangs mit dem Beruf sind Fortbildungskosten in der Steuererklärung unbegrenzt abzugsfähig. Einen beruflichen Grund für die Teilnahme an einem unserer Seminare in Hamburg, Berlin, Köln, Frankfurt oder München finden Sie schnell. Im Zweifel reichen die besseren Berufsaussichten und Aufstiegschancen durch den Erwerb universeller Business Skills. Zudem liegt ein Schwerpunkt unseres Angebots in Weiterbildungen für Online Marketing Fähigkeiten und in unseren Zeiten ist nun mal jedes Business ein digitales und Online Marketing Schulungen somit für jeden Beruf relevant. Arbeitnehmer (Angestellte) setzen die Fortbildungskosten als Werbungskosten in Ihrer Steuererklärung an. Selbstständige geben die Fortbildungskosten als Betriebskosten in der Steuererklärung an.

Wir unterstützen Sie mit allen Unterlagen, um Ihre SkillDay Weiterbildung steuerlich absetzen zu können

Damit das Finanzamt Ihre Weiterbildung als Fortbildung anerkennt erhalten Sie von uns umfangreiche Unterlagen, die dem Finanzamt verdeutlichen, dass Sie Ihre beruflichen Fähigkeiten gesichert haben. Zu den Unterlagen die Sie von uns erhalten zählen insbesondere

  • ein Teilnahmezertifikat mit Datum und den Schwerpunkten der Weiterbildung
  • eine Rechnung mit allen steuerlich relevanten Angaben

Wir hoffen dieser Artikel unterstützt Sie darin Ihre Weiterbildung steuerlich absetzen zu können und wir würden uns sehr freuen Sie vielleicht schon bald in einer unserer Schulungen begrüßen zu können. Tragen Sie sich doch gerne über unser nachfolgendes Formular unverbindlich in unseren Terminverteiler ein. In jedem Fall alles Gute und weiterhin viel Erfolg!

Zu unserem Formular